01.07.1877

wurde die deutsche Patentbehörde als “Kaiserliches Patentamt” in Berlin gegründet.

1945

nach 1945 folgte eine patentamtlose Zeit.

01.10.1949

nahm das “Deutsche Patentamt” in München seine Arbeit auf

01.11.1909

heißt diese Behörde “Deutsches Patent- und Markenamt”.

 

 

01.10.1891

ist das Datum seit dem es in Deutschland den Gebrauchsmusterschutz gibt.

 

 

D.R.G.M.

Deutsches Reichsgebrauchsmuster wurde bis 1944 benutzt.

D.R.P.

Deutsches Reichspatent

D.R.W.Z.

Deutsches-Reichs-Waren-Zeichen ab 1945 z.B. bei Lehmann

Nachfolgend haben wir die uns bekannten Gebrauchsmuster aufgelistet, an Hand deren Sie andere zeitlich einordnen können und evtl. auch den Hersteller  bestimmen können.

D.R.G.M                       D.R.P.

Wenn Sie noch weitere Nummern kennen, wann diese erteilt wurden, wer den Antrag gestellt hat und evtl. eine Kurzbeschreibung dazu haben, mailen Sie uns diese bitte, damit wir Sie in die Listen einfügen können.

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